Bei der Auflösung des Ausbildungsvertrags nach der Probezeit ist eine Kündigungsfrist von 15 Tagen einzuhalten.
Anmerkung
Während der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag fristlos gekündigt werden.
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Bei der Auflösung des Ausbildungsvertrags nach der Probezeit ist eine Kündigungsfrist von 15 Tagen einzuhalten.
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Während der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag fristlos gekündigt werden.