Bei der Auflösung des Ausbildungsvertrags nach der Probezeit ist eine Kündigungsfrist von 15 Tagen einzuhalten.
Anmerkung
Während der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag fristlos gekündigt werden.
Diese Website verwendet für ihren Betrieb notwendige Cookies, ohne Nutzung personenbezogener Daten. Diese Cookies können nicht abgelehnt werden. Nicht notwendige Cookies werden zu statistischen Zwecken benutzt und nur aktiviert, wenn Sie sie zulassen. Unsere Datenschutzbestimmungen lesen.
Sprache wechseln
Bei der Auflösung des Ausbildungsvertrags nach der Probezeit ist eine Kündigungsfrist von 15 Tagen einzuhalten.
Anmerkung
Während der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag fristlos gekündigt werden.