Auf volljährige und minderjährige Auszubildende finden die allgemeinen Bestimmungen zur Arbeitszeit Anwendung.
Für minderjährige Auszubildende gelten darüber hinaus die besonderen Bestimmungen zur Arbeitszeit für junge Arbeitnehmer.
Auf volljährige und minderjährige Auszubildende finden die allgemeinen Bestimmungen zur Arbeitszeit Anwendung.
Für minderjährige Auszubildende gelten darüber hinaus die besonderen Bestimmungen zur Arbeitszeit für junge Arbeitnehmer.