D2e14 - Welche Voraussetzungen gelten für die Ausbildungsberechtigung?

Um Auszubildende ausbilden zu dürfen, muss der Ausbilder mindestens 21 Jahre alt sein und die Bedingungen bezüglich der Ehrenhaftigkeit und der beruflichen Qualifikation gemäß Artikel L. 111-5 des Arbeitsgesetzbuchs erfüllen.

Sind diese Bedingungen nicht mehr erfüllt, können die Behörden, die die Ausbildungsberechtigung erteilt haben, diese entziehen oder festlegen, unter welchen Auflagen der Ausbildungsbetrieb berechtigt ist, die Ausbildung bis zum Ablauf des Ausbildungsvertrags fortzuführen.

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