Für alle Unternehmen, die von Montags bis Freitags bzw. nach einem durchgehenden System arbeiten

Für Betriebsratswahlen die am 12. März 2024 abgehalten werden

Wir empfehlen eine manuelle Dateneingabe, wenn Sie die Schritte auf MyGuichet.lu durchführen.

Jede andere Art der Dateneingabe, wie zum Beispiel die Verwendung von «Kopieren und Einfügen», kann die Qualität der generierten Dokumente, die an Sie übermittelt werden (Musterstimmzettel, Anzeige der Bewerbungen usw.), beeinträchtigen.

Donnerstag, 1. Februar 2024 (1. Tag des Monats des Aushangs zur Ankündigung der Wahlen)

Datum für die Berechnung des Personalbestands, anhand derer die Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder festgesetzt wird

Freitag, 9. Februar 2024 (mindestens ein Monat vor den Wahlen)

  1. Aushang durch den Unternehmensleiter oder dessen Stellvertreter einer Ankündigung des Datums, des Orts und der Uhrzeit des Beginns und des Endes des Wahlgangs sowie der Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder, des Orts, an dem die interessierten Personen die Namen der Kandidaten in Erfahrung bringen können, der Bedingungen des passiven Wahlrechts sowie der Zahl der Arbeitnehmer, die für die Berechnung des Personalbestands des Unternehmens berücksichtigt werden
  2. Gegebenenfalls letzter Termin für die Einreichung eines Genehmigungsantrags für die Briefwahl für Arbeitnehmer, die am Tag der Wahl abwesend sind, durch den Unternehmensleiter oder den Betriebsrat beim Minister

Montag, 19. Februar 2024, am Abend (3 Wochen vor dem Wahltag)

  1. Letzter Termin für die Auslegung durch den Unternehmensleiter oder dessen Stellvertreter der alphabetischen Listen der Arbeitnehmer, die die Bedingungen des aktiven und passiven Wahlrechts erfüllen, zwecks Einsichtnahme
  2. Aushang der Information, dass jede Beschwerde gegen die Liste dem Unternehmensleiter und informationshalber der ITM binnen 3 Werktagen nach der Auslegung anzuzeigen ist
  3. Übermittlung des Aushangs zur Ankündigung der Wahlen und der Mitteilung über die Beschwerdefrist über die elektronische Plattform an die ITM

Von Dienstag, 20. Februar, bis Donnerstag, 22. Februar 2024 (binnen 3 Werktagen nach der Auslegung)

Frist für die Anzeige von etwaigen Beschwerden gegen die alphabetischen Listen beim Unternehmensleiter

Montag, 26. Februar 2024, 18.00 Uhr (15 Kalendertage vor dem Beginn des Wahlgangs)

  1. Letzter Tag und letzte Uhrzeit für die Einreichung der Kandidaturen
  2. Liegen keine oder nicht ausreichend Kandidaturen vor, Verlängerung der Frist für die Einreichung der Kandidaturen um 3 Tage, d. h. bis zum Donnerstag, 29. Februar 2024, 18.00 Uhr.
  3. Wird die Wahl nach dem System der Verhältniswahl abgehalten, letzter Termin für die Beantragung einer Ordnungsnummer beim Direktor der ITM

Mittwoch, 6. März 2024 (spätestens 4 Werktage vor dem Wahlgang)

Registrierung der gültigen Kandidaturen über die elektronische Plattform, dies unter Angabe des Namens, des Vornamens, des Berufs, der nationalen Kennnummer, der Staatsangehörigkeit und des Geschlechts der Kandidaten

Bei Briefwahl: Freitag, 1. März 2024 (10 Tage vor dem Wahlgang/siehe Erlass)

  1. Spätestens am Freitag, 1. März 2024: Versand per Einschreiben der Stimmzettel an die Wähler, die per Briefwahl teilnehmen, samt den Anweisungen für die Wahlen
  2. Aushang der Kandidaturen im Unternehmen von Freitag, 1. März, bis Montag, 11. März 2024.

Bei Wahlen ohne Briefwahl: Donnerstag, 7. März 2024 (die letzten 3 Werktage vor dem Wahlgang)

Aushang der Kandidaturen im Unternehmen von Donnerstag, 7. März, bis Montag, 11. März 2024.

Dienstag, 12. März 2024 - Wahltag

  1. Zusammenstellung des Präsidiums des Wahllokals
  2. Beginn des Wahlgangs zu der im Aushang zur Ankündigung der Wahlen angegebenen Uhrzeit
  3. Wahlgang
  4. Ende des Wahlgangs zu der im Aushang zur Ankündigung der Wahlen angegebenen Uhrzeit
  5. Auszählung der Stimmen (direkt nach dem Ende des Wahlgangs)
  6. Erstellung eines Protokolls über die Wahlvorgänge über die elektronische Plattform
  7. Übermittlung des Protokolls an die ITM über die elektronische Plattform

Von Mittwoch, 13. März, bis Freitag, 15. März 2024 (während der 3 auf den Wahlgang folgenden Tage)

Aushang der Liste der gewählten (ordentlichen und stellvertretenden) Betriebsratsmitglieder durch den Unternehmensleiter

Von Samstag, 16. März 2024, bis Dienstag, 2. April 2024 (binnen 15 Tagen nach dem letzten Tag des Aushangs der Wahlergebnisse)

Zeitraum für die Einreichung per Einschreiben an den Direktor der ITM von Beanstandungen bezüglich des Wahlrechts und des ordnungsgemäßen Ablaufs der Wahlvorgänge

Ab Mittwoch, 3. April 2024 (nicht vor Ablauf einer 15-tägigen Frist ab dem letzten Tag des Aushangs der Wahlergebnisse)

Der Betriebsrat kann nicht vor Mittwoch, dem 3. April 2024, und im Falle von Beschwerden vor dem Beschluss des Direktors der ITM eingerichtet werden

Spätestens Freitag, 12. April 2024 (binnen eines Monats nach dem Wahltag)

Einberufung der konstituierenden Sitzung des Betriebsrats durch den Arbeitnehmer, der beim Wahlgang die meisten Stimmen erhalten hat Finden keine Wahlen statt (im Fall einer stillen Wahl), wird die konstituierende Sitzung unter denselben Bedingungen vom ältesten ordentlichen Betriebsratsmitglied einberufen.

Binnen 3 Tagen nach der konstituierenden Sitzung

Schriftliche Übermittlung durch den Vorsitzenden des Betriebsrats an den Unternehmensleiter der Namen, Vornamen und nationalen Kennnummern des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden, des Schriftführers, des Gleichberechtigungsbeauftragten, des Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten sowie der Mitglieder des Vorstands

Binnen 5 Tagen nach der konstituierenden Sitzung

Ein Protokoll der konstituierenden Sitzung, in dem die Zusammenstellung des Wahlvorstands, die Wahl des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden, des Vorstands, des Gleichberechtigungsbeauftragten, des Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten sowie die Umsetzung von Artikel L. 415-5 des Arbeitsgesetzbuchs festgehalten werden, wird dem Unternehmensleiter und der ITM übermittelt.

Binnen 5 Tagen nach Übermittlung der Funktionen der Betriebsratsmitglieder an den Unternehmensleiter

Der Unternehmensleiter übermittelt der ITM über die elektronische Plattform die Namen, Vornamen und nationalen Kennnummern des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden, des Schriftführers, des Gleichberechtigungsbeauftragten, des Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten sowie der Mitglieder des Vorstands.

 

Bitte beachten Sie, dass die Fristen bis zum nächsten Werktag verlängert werden, wenn der letzte mögliche Tag ein Sonntag, ein gesetzlicher Feiertag oder ein Tag, an dem im Unternehmen nicht gearbeitet wird, ist.

Zum letzten Mal aktualisiert am