Die folgenden Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für weitere Details sollte daher der Kollektivvertrag herangezogen werden.
Das vorliegende Dokument dient lediglich einem informativen Zweck. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die offiziell veröffentlichten Gesetzestexte und der Kollektivvertrag.
Gültigkeitsdauer des Tarifvertrags
Anwendbar ab dem 1. Mai 2025 für eine Dauer von 3 Jahren mit Ablauf am 30.April 2028. (Artikel 28)
Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich
Sachlicher Geltungsbereich (Artikel 2)
Gilt für alle luxemburgischen oder ausländischen Gebäudereinigungsunternehmen oder jede andere Gesellschaft, die die Tätigkeit der Gebäudereinigung ausübt und auf dem Gebiet des Großherzogtums Luxemburg punktuell oder kontinuierlich tätig ist.
Persönlicher Geltungsbereich (Artikel 2)
Gilt für alle Arbeitnehmer des Gebäudereinigungsunternehmens
Ausgenommen von diesem Tarifvertrag sind:
- Auszubildende
- Schüler, die während der Schulferien als Hilfskräfte beschäftigt werden.
- Arbeitnehmer, die im Sinne der geltenden gesetzlichen Bestimmungen als Führungskräfte gelten
Überstunden, Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Feiertage (Artikel 8)
Überstunden
- Die Vergütung von Überstunden erfolgt gemäß den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs.
- Die Fahrtzeit wie in Artikel 21.3 definiert, gilt nicht als Arbeitszeit und wird nicht in die Berechnung der Arbeitsstunden einbezogen.
- Zusätzliche Leistungen werden nur in dem Maße vergütet, wie sie angeordnet wurden, und innerhalb der vom Dienststellenleiter festgelegten Grenzen.
Nachtarbeit (23 Uhr bis 6 Uhr)
Zuschlag: 20 %
Sonntagsarbeit
Zuschlag von 80 %
Arbeit an gesetzlichen Feiertagen
Vergütung mit dem im Arbeitsgesetzbuch vorgesehenen Zuschlags.
Lohnzahlung (Artikel 12)
- Überweisung eines Vorschusses in Höhe von 3/4 des Bruttogrundgehalts, zahlbar am 25. des laufenden Monats, wenn der Arbeitnehmer dies beantragt, und des Restbetrags, der am 10. und spätestens am 15. des Folgemonats gezahlt wird.
- Die Gehaltsabrechnung erfolgt zum Zeitpunkt der Überweisung des Restbetrags.
Weitere Vergütungsbestandteile
Prämien für beschwerliche, gefährliche und gesundheitsschädliche Arbeiten (Artikel 20)
Eine Prämie für beschwerliche, gefährliche und gesundheitsschädliche Arbeiten in Höhe von 2,50 EURo brutto pro Stunde wird den Arbeitnehmern für die in Artikel 20 des Arbeitstarifvertrags aufgeführten Arbeiten gezahlt.
Fleißprämie (Artikel 22)
- Maximal: 525 EUR nicht indexiert und anteilig auf der Grundlage der geleisteten Arbeitsstunden.
- Sie wird auf der Grundlage der geleisteten Arbeitsstunden (einschließlich Überstunden) berechnet und ist an die tatsächliche Anwesenheit des Arbeitnehmers im Unternehmen geknüpft, mit einem Maximum von 1.760 geleisteten Stunden pro Jahr.
- Anspruchsvoraussetzung: 1 Jahr Betriebszugehörigkeit ab dem 30. April
- Referenzzeitraum: Vom 1. Mai bis zum 30. April
Die Modalitäten bezüglich der Kürzung oder Streichung der Prämie sind in Artikel 22 des Vertrags geregelt.
Arbeitszeit
Arbeitsdauer (Artikel 7)
- Die Arbeitszeit wird durch das Arbeitsgesetzbuch geregelt.
- Teilzeitbeschäftigte: Der Arbeitsvertrag kann die Angabe einer minimalen oder maximalen Anzahl von Arbeitsstunden pro Woche beinhalten. Die Höchstgrenze beträgt 150 % der Mindestgrenze, darf jedoch 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer, die im Arbeitsvertrag festgehaltene minimale Anzahl an Arbeitsstunden zu vergüten. Er kann je nach den betrieblichen Erfordernissen seines Unternehmens und mit der Zustimmung des Arbeitnehmers, die wöchentliche Arbeitszeit bis zur festgelegten maximalen Anzahl von Arbeitsstunden erhöhen, ohne, dass diese zusätzlichen Stunden als Überstunden mit Zuschlägen zu vergüten werden. Die Schwankung zwischen der minimalen oder maximalen Anzahl von Arbeitsstunden, darf ausschließlich im Falle der Vertretung während gesetzlicher Urlaubszeiten oder bei Arbeitsunfähigkeit mit Ausnahme von Mutterschafts- und vollzeitigem Elternurlaub angewendet werden. Die Nutzung dieser minimalen oder maximalen Anzahl von Arbeitsstunden zur Abdeckung außerordentlicher Kundenanforderungen ist auf die ersten zehn (10) Tage jeder beantragten außerordentlichen Intervention beschränkt. Im Falle einer Überschreitung muss der Arbeitgeber einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag erstellen. Wird die einvernehmlich festgelegte Höchstgrenze vom Arbeitgeber überschritten, gilt die erste vom Arbeitnehmer geleistete Stunde, die über diese Grenze hinaus gearbeitet wird, als Überstunde und wird, wie die gesetzlich vorgesehene Vergütung gemäß Artikel L. 211-27 des Arbeitsgesetzbuchs ausbezahlt. Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Voraussetzungen für die Benutzung der minimalen oder maximalen Anzahl von Arbeitsstunden durch den Arbeitgeber, gilt ebenfalls die erste vom Arbeitnehmer geleistete, aber nicht gerechtfertigte Stunde, also eine Stunde, die den Bestimmungen dieses Artikels widerspricht, als Überstunde mit Anspruch auf die gesetzlich vorgesehene Vergütung gemäß Artikel L. 211-27 des Arbeitsgesetzbuchs..
Urlaubsanspruch
Erholungsurlaub (Artikel 14)
- Urlaubsantrag: Schriftlich, es muss eine Empfangsbestätigung ausgehändigt werden, die vom Vorgesetzten bei der Einreichung unterzeichnet wird.
- Einreichen des Antrags:
- Mittels eines geeigneten Formulars (Anhang II des Tarifvertrags). Die (leeren) Urlaubsantragsformulare werden den Arbeitnehmern mit der Gehaltsabrechnung für Dezember zugesandt
- Der Antrag muss bis spätestens 28. Februar eingereicht werden.
- Eine Antwort muss dem Arbeitnehmer bis zum 30. April vorgelegt werden.
Aufwertung der Betriebszugehörigkeit
- 1 zusätzlicher Tag Jahresurlaub ab dem 11. Jahr der Betriebszugehörigkeit.
(Beispiel: 11. Jahr der Betriebszugehörigkeit = 26 Tage + 1 Tag = 27 Tage)
- 1 zusätzlicher Tag Jahresurlaub ab dem 16. Jahr der Betriebszugehörigkeit.
(Beispiel: 16. Jahr der Betriebszugehörigkeit = 26 Tage + 2 Tage = 28 Tage)
- 3 zusätzliche Tage Jahresurlaub ab dem 26. Jahr der Betriebszugehörigkeit.
(Beispiel: 26. Jahr der Betriebszugehörigkeit = 26 Tage + 3 Tage = 29 Tage)
Kündigung des Vertrags
Sofortige Kündigung wegen eines schwerwiegenden Fehlers (Artikel 4.5)
Es gelten die Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs.
Allerdings weichen die Bestimmungen ab:
- Es ist ein vorheriges Gespräch obligatorisch, wenn der Arbeitgeber 50 Arbeitnehmer beschäftigt.
- Der Arbeitgeber kann den Tag des vorherigen Gesprächs frühestens auf den dritten Arbeitstag nach dem Tag der Versendung des Einschreibens, des einfachen Briefs oder der Übergabe gegen Empfangsbestätigung der Vorladung festlegen
Reisen, Verpflegung und Unterkunft
Arbeitsplatzwechsel (Artikel 21)
- Die Arbeitnehmer können an einen anderen Arbeitsort im Großherzogtum Luxemburg oder in der Grenzregion versetzt werden (schriftliche Begründung des Arbeitgebers).
- Außergewöhnliche Arbeitsplatzwechsel des Arbeitnehmers zu einem anderen Arbeitsort mit seinem eigenen Privatwagen : Entschädigung von 0,25 EUR pro gefahrenen Kilometer (Antrag des Arbeitgebers erfolgt schriftlich über ein ihm zur Verfügung gestelltes Formular).
- Wenn der Arbeitnehmer Arbeitskollegen mit seinem Privatwagen befördert : Kilometergeld + Bezahlung der Reisezeit als nicht produktive Arbeitszeit (ohne dass diese Stunden jedoch für die Berechnung von Überstunden angerechnet werden).
Sicherheit und Gesundheitsschutz (Artikel 24)
Die Bestimmungen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz werden durch die Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs über die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz definiert.
Arbeitskleidung
Der Arbeitnehmer muss die Arbeitskleidung tragen, die ihm vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellt wird. (Sie wird bei normalem Verschleiß ausgetauscht und vom Arbeitnehmer nach bestem Wissen und Gewissen gepflegt. Falls der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt, ohne die Arbeitskleidung zurückzugeben, wird ihm der Betrag, der dieser Bereitstellung entspricht, vom Lohn abgezogen).
Weitere Aspekte (einschließlich branchenspezifischer Bestimmungen)
Einstellung und Probezeit (Artikel 3)
Die Einstellung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs.
Probezeit
Grundsatz
Die ersten 4 Wochen sind automatisch als Probezeit anzusehen.
Vereinbarung zwischen den Parteien
Die Probezeit kann dauern:
- Maximal 6 Monate
- Maximal 3 Monate für Arbeitnehmer, deren Berufsausbildung nicht das Niveau des berufstechnischen Befähigungszeugnisses CAPT erreicht.
Die weiteren Modalitäten der Probezeit richten sich nach den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs.
Übertragung des Wartungsvertrags (Artikel 5)
Die Unterzeichnerparteien des Arbeitstarifvertrags sind sich einig, dass der Erhalt des Arbeitsplatzes im Rahmen eines Transfers als oberste Priorität zu betrachten ist, und zwar auch bei einem Wechsel des Ortes, an dem die Leistung erbracht wird. Die Grundsätze des Transfers sind im Vertrag festgelegt.
Revision des Arbeitsvertrags (Artikel 6)
Wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag ändern möchte, muss er die im Arbeitsgesetzbuch und im Tarifvertrag vorgesehenen Formen und Fristen einhalten.
Berufliche Weiterbildung (Artikel 18)
Die berufliche Weiterbildung unterliegt den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs.