Telearbeit

Am 11. Juli 2002 haben die Sozialpartner mit branchenübergreifender Repräsentativität auf Unionsebene auf Grundlage des Artikels 155 über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ex-Artikel 139 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) eine Rahmenvereinbarung über die Telearbeit unterzeichnet.

Auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung haben die luxemburgischen Sozialpartner das Übereinkommen vom 21. Februar 2006 über die Telearbeit getroffen.

Am 20. Oktober 2020 haben die luxemburgischen Sozialpartner ein neues Übereinkommen über die Telearbeit verabschiedet, dessen Bestimmungen durch die großherzogliche Verordnung vom 22. Januar 2021 als allgemein verpflichtend erklärt wurden und somit für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Luxemburg gelten.

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