Die Grundausbildung bleibt nach 5 Jahren weiterhin gültig. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss die Zusatzausbildungen jedoch schnellstmöglich absolvieren.
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Die Grundausbildung bleibt nach 5 Jahren weiterhin gültig. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss die Zusatzausbildungen jedoch schnellstmöglich absolvieren.