Es handelt sich dabei um jeden vom Arbeitgeber ernannten Arbeitnehmer, der mit Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Verhütung berufsbedingter Gefahren im Unternehmen bzw. im Betrieb beauftragt wird.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt den Arbeitgeber bei der Gefahrenprävention am Arbeitsplatz.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit darf nicht mit dem Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten verwechselt werden, der vom Betriebsrat entweder aus den eigenen Reihen oder unter den anderen Arbeitnehmern des Unternehmens bzw. des Betriebs ernannt wird und für alle Aspekte der Sicherheit am Arbeitsplatz zuständig ist.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet eng mit dem Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten zusammen.