Ja.
Artikel L. 312-5 des Arbeitsgesetzbuchs besagt, dass der Arbeitgeber ein Verzeichnis der Arbeitsunfälle führen muss, die zu einer Arbeitsunfähigkeit der betroffenen Arbeitnehmer von mehr als 3 Tagen geführt haben.
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Ja.
Artikel L. 312-5 des Arbeitsgesetzbuchs besagt, dass der Arbeitgeber ein Verzeichnis der Arbeitsunfälle führen muss, die zu einer Arbeitsunfähigkeit der betroffenen Arbeitnehmer von mehr als 3 Tagen geführt haben.