Ja.
In Sachen Urlaubsanspruch werden krankheitsbedingte Abwesenheiten mit tatsächlich gearbeiteten Tagen gleichgestellt.
Demnach berechtigt Krankheitsurlaub zu jährlichem Erholungsurlaub.
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Ja.
In Sachen Urlaubsanspruch werden krankheitsbedingte Abwesenheiten mit tatsächlich gearbeiteten Tagen gleichgestellt.
Demnach berechtigt Krankheitsurlaub zu jährlichem Erholungsurlaub.