Personalvertreter – Ausbildung 1. Mandatsjahr

Am 20.Oktober 2020 haben die Sozialpartner eine Vereinbarung  für Personalvertreter – Ausbildung 1. Mandatsjahr getroffen.

Die Bestimmungen dieser Vereinbarung wurden durch die großherzogliche Verordnung vom 22. Januar 2021 als allgemein verpflichtend erklärt und gelten somit für alle Mitglieder des Betriebsrates (ordentliche und stellvertretende Mitglieder), die im Jahre 2019 zu ersten Mal gewählt wurden.

Zum letzten Mal aktualisiert am