Die Folgen einer Entlassung hängen von den Umständen ab, unter denen sie ausgesprochen wurde.
Ordnungsgemäße und begründete Entlassung
Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unter Beachtung der materiellen und formalen Bedingungen kündigt.
Beispiel
- Genaue Angabe von tatsächlichen und triftigen Gründen;
- Beachtung der formalen Verfahren (Vorgespräch, sofern vorgeschrieben; Einschreiben).
Folge: Der Arbeitnehmer hat kaum Chancen, erfolgreich gegen die Kündigung zu klagen. Die Arbeitsgerichte entscheiden in jedem Fall nach weisem Ermessen.
Nichtige Kündigung
Wenn der Arbeitgeber Arbeitnehmer entlässt, die Kündigungsschutz genießen
Diese Fälle sind im Arbeitsgesetzbuch erschöpfend genannt:
Beispiele
- Schwangere und Arbeitnehmerinnen im Mutterschaftsurlaub;
- Betriebsratsmitglieder;;
- Bewerber für den Betriebsrat;
- Arbeitnehmer im Elternurlaub (mit Ausnahme der Kündigung aufgrund von schwerwiegender Verfehlung);
- Arbeitnehmer, die sich in einem Wiedereingliederungsverfahren befinden (sobald die gemischte Kommission damit befasst ist);
- Arbeitnehmer, die intern wiedereingegliedert wurden (mit Ausnahme der Kündigung aufgrund von schwerwiegender Verfehlung
- Arbeitnehmer, die sich an der Bekämpfung von Korruption beteiligt haben (Artikel L. 271-1),
- Arbeitnehmer, die Opfer von sexueller Belästigung wurden.
Folge: Der Arbeitnehmer muss innerhalb von 15 Tagen eine Kündigungsschutzklage einreichen. In bestimmten Fällen kann der Arbeitnehmer auch auf Schadenersatz klagen.
Nichtige Kündigung
Wenn der Arbeitgeber die Kündigung aus diskriminierenden Gründen ausspricht
Diese Fälle sind im Arbeitsgesetzbuch erschöpfend genannt:
Beispiele
- Kündigung aufgrund der Heirat des Arbeitnehmers;
- Gründe, die nicht den Grundsätzen der Diskriminierungsfreiheit entsprechen (Geschlecht, Religion usw.).
Unrechtmäßige Kündigung
Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung aus Gründen ausspricht, die weder genau angegeben noch tatsächlich gegeben oder triftig sind
Beispiele
- Keine oder ungenaue Angabe der Kündigungsgründe;
- Gründe, die vom Arbeitgeber nicht belegt werden können (= keine tatsächlich gegebenen Gründe);
- wenig triftige Gründe;
- Gründe, denen persönliche Befindlichkeiten zugrunde liegen;
- Grund, der darauf basiert, dass ein Vollzeitbeschäftigter eine Teilzeitbeschäftigung ablehnt;;
- Grund, der darauf basiert, dass ein Teilzeitbeschäftigter eine Vollzeitbeschäftigung ablehnt.
Folge: Der Arbeitnehmer kann Schadenersatz als Wiedergutmachung für die unrechtmäßige Kündigung verlangen.
Unrechtmäßige Kündigung
Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer während der Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit, über die er den Arbeitgeber ordnungsgemäß informiert hat, aus genau angegebenen, tatsächlich gegebenen und triftigen Gründen kündigt
Folge: Der Arbeitnehmer kann Schadenersatz als Wiedergutmachung für die unrechtmäßige Kündigung verlangen.
Aufgrund eines Formfehlers rechtswidrige Kündigung
Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kündigt, ohne die formalen Verfahren einzuhalten
Beispiele
Kündigung ohne Vorgespräch, obwohl ein solches vorgeschrieben ist (wenn der Arbeitgeber mindestens 150 Beschäftigte hat oder der geltende Tarifvertrag dies vorsieht)
Folge: Das Arbeitsgesetzbuch sieht als Strafe vor, dass die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung, die ohne das im betreffenden Fall gesetzlich verpflichtende Vorgespräch erfolgt ist, aufgrund eines Formfehlers rechtswidrig ist.
Diese Rechtswidrigkeit berechtigt zu einer Entschädigung, die nicht höher sein darf als ein Monatsgehalt; sie wird nur gezahlt, wenn die Kündigung nicht materiell unrechtmäßig ist. Diese Entschädigung kann nicht zusammen mit Schadenersatz gefordert werden, der im Rahmen einer materiell unrechtmäßigen Kündigung gewährt wird.