D11a30 - Gilt der Kündigungsschutz auch für betriebsbedingte Kündigungen?

Ab dem Moment, in dem der Kündigungsschutz greift, genießt der geschützte Arbeitnehmer auch Kündigungsschutz im Fall einer betriebsbedingten Kündigung.

Die Rechtsprechung lässt jedoch eine Ausnahme von diesem Grundsatz zu, nämlich im Fall der vollständigen und endgültigen Schließung des Unternehmens. In diesem Fall hat die unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers Vorrang vor dem Schutz des Arbeitnehmers.

Die Rechtsprechung vertritt die Auffassung, dass die Tatsache, einen Arbeitgeber zu verpflichten, seine Tätigkeit wegen des Kündigungsschutzes von Arbeitnehmern aufrechtzuerhalten, die Möglichkeit des Arbeitgebers, über die Zukunft seines Unternehmens zu entscheiden, auf unzulässige Weise einschränken würde, außer im Falle eines charakterisierten Rechtsmissbrauchs.

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