D17c26 - Welchen Inhalt hat ein Tarifvertrag?

Jeder Tarifvertrag muss die folgenden Punkte enthalten, da er ansonsten nichtig ist:

  • Eigenschaften der Parteien;
  • beruflicher und territorialer Anwendungsbereich;
  • Datum seines Inkrafttretens;
  • Dauer und
  • Aufkündigungsfristen.

In dem Tarifvertrag müssen außerdem mindestens die folgenden Arbeitsbedingungen geregelt werden:

  • Bedingungen für die Einstellung und die Entlassung der Arbeitnehmer;
  • Arbeitszeit und deren Gestaltung, Überstunden sowie tägliche und wöchentliche Ruhezeit;
  • Feiertage;
  • anwendbare Urlaubsregelung, darunter namentlich der Jahresurlaub;
  • Vergütungssystem sowie Zusammensetzung von Lohn und Gehalt nach beruflichen Kategorien.

In jedem Tarifvertrag muss zwingend Folgendes vorgesehen sein:

  • Zuschläge für Nachtarbeit, die nicht weniger als 15 % der Grundvergütung betragen dürfen;
  • Zuschläge für beschwerliche, gefährliche und gesundheitsgefährdende Arbeiten;
  • Modalitäten für die Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei der Vergütung;
  • Modalitäten für die Bekämpfung von sexueller Belästigung und Mobbing und die möglichen Strafen.

Darüber hinaus müssen Tarifverträge auch Bestimmungen zum Ergebnis der Tarifverhandlungen enthalten, die sich zwingend auf folgende Themen beziehen müssen:

  • Organisation der Arbeitszeit;
  • Ausbildungspolitik;
  • Erhalt oder Schaffung von Arbeitsplätzen;
  • Gleichbehandlung von Männern und Frauen.

Schließlich müssen in den Tarifverträgen auch noch die Bedingungen festgelegt werden, unter denen die Unternehmen ihren Mitarbeitern, die ihre Karriere insbesondere aufgrund von Mutterschaft, Fortbildungsmaßnahmen oder einem Sabbatical unterbrochen haben, Weiterbildungsmaßnahmen anbieten müssen, damit diese Mitarbeiter mit der technischen Entwicklung und der Entwicklung der Produktionsverfahren mithalten können, oder aber die Bedingungen definieren, unter denen diese Bedingungen im Rahmen untergeordneter Vereinbarungen festgelegt werden können.

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