Die Arbeitnehmer können über die übliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche hinaus beschäftigt werden, sofern die für den geltenden Bezugszeitraum berechnete durchschnittliche Wochenarbeitszeit 40 Stunden oder die tariflich/vertraglich (Tarifvertrag oder individueller Arbeitsvertrag) festgelegte normale maximale Wochenarbeitszeit nicht überschreitet.
Die Arbeitszeit darf nicht länger sein als:
- 10 Stunden pro Tag;
- 48 Stunden pro Woche; und
- durchschnittlich 40 Stunden pro Woche.
In einem Arbeitsorganisationssystem ohne Bezugszeitraum berechtigt die Leistung einer Überstunde entweder zu Ausgleichsruhezeit (im Verhältnis von einer Stunde plus einer halben Stunde bezahlter Freizeit pro geleistete Überstunde (1,5 Stunden bezahlte Ausgleichsruhezeit pro Überstunde) oder einer Stunde, die zum gleichen Satz auf einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wird), oder grundsätzlich zu einem Lohnzuschlag von 40 %.
Anhand eines Bezugszeitraums, kann eine solche Überstunde im Laufe des Bezugszeitraums ohne zusätzliche Vergütung im Verhältnis 1:1 ausgeglichen werden.
Der Bezugszeitraum kann mittels eines Arbeitsorganisationsplans (POT) oder einer Gleitzeitregelung eingeführt werden.
Selbst wenn ein Bezugszeitraum festgelegt ist, dürfen die Arbeitszeiten eines Arbeitnehmers in keinem Fall die im Arbeitsgesetzbuch festgelegten Höchstarbeitszeiten überschreiten.
1. Beispiel für einen über einen Arbeitsorganisationsplan (POT) festgelegten Bezugszeitraum
Bezugszeitraum: 1 Monat.
Vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit: 40 Stunden/Woche
Woche |
Geleistete Wochenarbeitszeit |
Kommentar |
Woche 1 |
45 Std. |
Stärker ausgelastete Woche |
Woche 2 |
35 Std. |
Teilweiser Ausgleich |
Woche 3 |
35 Std. |
Teilweiser Ausgleich |
Woche 4 |
42 Std. |
Ausgelastete Woche |
Gesamtmonat |
160 Std. |
Durchschnittlich 40 Std./Woche |
Gesamtzeitraum 4 Wochen: 45 + 35 + 38 + 42 = 160 Std.
Durchschnitt: 160 Std. ÷ 4 = 40 Std./Woche → keine Überstunden.
2. Beispiel für einen Bezugszeitraum, der anhand einer Gleitzeitregelung festgelegt wurde
Bezugszeitraum: 1 Monat.
Vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit: 40 Stunden/Woche - feste und flexible Arbeitszeiten / Tägliche Überschreitungen innerhalb der flexiblen Arbeitszeiten sind möglich, solange der Monatsdurchschnitt der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit entspricht und die Obergrenzen nicht überschritten werden.
Woche |
Geleisteten Stunden |
Kommentar |
Woche 1 |
32 Std. |
Vorzeitiges Verlassen des Arbeitsplatzes |
Woche 2 |
48 Std. |
Ausgleich innerhalb der flexiblen Arbeitszeiten |
Woche 3 |
40 Std. |
Standardwoche |
Woche 4 |
40 Std. |
Standardwoche |
Gesamtmonat |
160 Std. |
Durchschnitt von 40 Std./Woche |
Gesamtzeitraum 4 Wochen: 32 + 48 + 40 + 40 = 160 Std.
Durchschnitt: 160 Std. ÷ 4 = 40 Std./Woche → keine Überstunden