D8d31 - Welche Auswirkungen hat ein erneuter Mutterschafts- oder Adoptionsurlaub während des Elternurlaubs?

Im Falle einer Schwangerschaft oder Adoption während des Elternurlaubs, durch die ein Anspruch auf Mutterschafts- oder Adoptionsurlaub für den gleichen Elternteil entsteht, unterbricht dieser den Elternurlaub.

In diesem Fall ersetzt der Mutterschafts- oder Adoptionsurlaub den Elternurlaub. Das Elterngeld wird nicht mehr gezahlt und durch das Mutterschaftsgeld ersetzt.

Der restliche Elternurlaub wird an den neuen Mutterschaftsurlaub angehängt.

Der restliche Elternurlaub muss gemäß den gleichen Modalitäten wie vor der Unterbrechung des Elternurlaubs genommen werden. Wenn ein Elternteil entscheidet, einen Elternurlaub für das neue Kind im Anschluss an den Mutterschafts- oder Adoptionsurlaub in Anspruch zu nehmen, wird dieser Elternurlaub im Anschluss an den Mutterschaftsurlaub von Rechts wegen bis zum Ende des restlichen Elternurlaubs, der an den Mutterschaftsurlaub angehängt wird, aufgeschoben und im Anschluss an diesen restlichen Urlaub genommen.

Beispiele
Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber vereinbaren einen nicht zusammenhängenden Elternurlaub von 8 Stunden pro Woche. Der Elternurlaub beginnt und wird durch eine neue Schwangerschaft unterbrochen. Der unterbrochene Elternurlaub beginnt im Anschluss an den Mutterschaftsurlaub und der neue Elternurlaub im Anschluss an den Mutterschaftsurlaub, auf den der Elternteil Anspruch hat, wird bis zum Ende des restlichen Elternurlaubs, der an den Mutterschaftsurlaub angehängt wird, aufgeschoben.

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