D8a4 - Wie wird der jährliche Erholungsurlaub eines Teilzeitarbeitnehmers berechnet?

Teilzeitarbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die mit ihrem Arbeitgeber im Rahmen einer regelmäßigen Beschäftigung eine Arbeitszeitregelung vereinbaren, bei der die wöchentliche Arbeitszeit aufgrund von geltenden gesetzlichen oder tarifvertraglichen Bestimmungen unter der in dem Betrieb üblichen Arbeitszeit liegt.

Für Teilzeitarbeitnehmer wird der jährliche Urlaubsanspruch anteilig zu der im Arbeitsvertrag festgelegten wöchentlichen Arbeitszeit berechnet.

Beispiele

Erste Methode

26 Tage Urlaub x (wöchentliche Arbeitszeit laut Arbeitsvertrag geteilt durch 5). Das Ergebnis ist der zu gewährende Jahresurlaub in Stunden (nicht in Tagen).

Ein Arbeitnehmer mit einer Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche hat Anspruch auf 104 (20/5x26) Stunden Jahresurlaub.

Ein Arbeitnehmer mit einer Arbeitszeit von 32 Stunden pro Woche hat Anspruch auf 166,4 (32/5x26) Stunden Jahresurlaub.

Zweite Methode

(26 Tage Urlaub x 8 Stunden x wöchentliche Arbeitszeit laut Arbeitsvertrag) / wöchentliche Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers (das heißt 40 Arbeitsstunden). Das Ergebnis ist der zu gewährende Jahresurlaub in Stunden (nicht in Tagen).

Ein Arbeitnehmer mit einer Arbeitszeit von 24 Stunden pro Woche hat Anspruch auf 124,8 (26x8x24) / 40 Stunden Jahresurlaub.

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