Teilzeitarbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die mit ihrem Arbeitgeber im Rahmen einer regelmäßigen Beschäftigung eine Arbeitszeitregelung vereinbaren, bei der die wöchentliche Arbeitszeit aufgrund von geltenden gesetzlichen oder tarifvertraglichen Bestimmungen unter der in dem Betrieb üblichen Arbeitszeit liegt.
Für Teilzeitarbeitnehmer wird der jährliche Urlaubsanspruch anteilig zu der im Arbeitsvertrag festgelegten wöchentlichen Arbeitszeit berechnet.
Beispiele
26 Tage Urlaub x wöchentliche Arbeitszeit laut Arbeitsvertrag. Das Ergebnis ist der zu gewährende Jahresurlaub in Stunden (nicht in Tagen).
Ein Arbeitnehmer mit einer Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche hat Anspruch auf 104 (20 / 5 x 26) Stunden Jahresurlaub.
Ein Arbeitnehmer mit einer Arbeitszeit von 32 Stunden pro Woche hat Anspruch auf 166,4 (32 / 5 x 26) Stunden Jahresurlaub.