D8a3 - In welchen Fällen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf zusätzlichen Urlaub?

Einen zusätzlichen Urlaub von:

  • 6 Werktagen erhalten Arbeitnehmer, deren Eigenschaft als behinderte Arbeitnehmer anerkannt wurde (Kriegsversehrte, Opfer von Arbeitsunfällen sowie Menschen mit einer körperlichen, geistigen, sensorischen oder psychischen Behinderung); das Tagegeld für den zusätzlichen Urlaub wird vom Staat gezahlt;
  • 3 Werktagen erhalten Bergbauarbeiter;
  • 1 Werktag erhalten Arbeitnehmer pro Zeitraum von 8 aufeinanderfolgenden oder nicht aufeinanderfolgenden Wochen, in denen der Arbeitnehmer eine Ruhezeit von weniger als 44 Stunden hatte (höchstens 6 Werktage pro Kalenderjahr).(cf. D5j26);
  • Im Falle der Einführung eines Arbeitsorganisationsplans gemäß Artikel L. 211-7 des Arbeitsgesetzbuchs haben die Arbeitnehmer, die tatsächlich vom Arbeitsorganisationsplan betroffen sind, Anspruch:
    • auf einen zusätzlichen Urlaub von 1 ½ Tagen pro Jahr bei einem Bezugszeitraum von mehr als 1 und höchstens 2 Monaten;
    • auf einen zusätzlichen Urlaub von 3 Tagen pro Jahr bei einem Bezugszeitraum von mehr als 2 und höchstens 3 Monaten;
    • auf einen zusätzlichen Urlaub von 3 ½ Tagen pro Jahr bei einem Bezugszeitraum von mehr als 3 und höchstens 4 Monaten.

Im Rahmen eines Tarifvertrags kann von den Vorschriften zum bezahlten Jahresurlaub abgewichen werden, und es können für den Arbeitnehmer vorteilhaftere Vereinbarungen getroffen werden.

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