Für junge Arbeitnehmer ist die Höhe des sozialen Mindestlohns seit dem 1. September 2023 wie folgt festgesetzt:
Alter | % des sozialen Mindestlohns | Bruttostundenlohn (€) | Bruttomonatslohn (€) |
---|---|---|---|
17 - 18 Jahre |
80% |
11,8887 € |
2.056,74 € |
15 - 17 Jahre |
75% |
11,1456 € |
1.928,20 € |
Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 über die Schulpflicht, welcher das Gesetz vom
6. Februar 2009 (loi du 6 février 2009 relative à l’obligation scolaire) ändert und die Grundschulbildung organisiert, schreibt jedoch eine Schulpflicht von 14 Jahren vor. Die Schulpflicht erstreckt sich derzeit auf die Altersspanne 18 Jahre.
In Artikel L. 341-1 ff. des Arbeitsgesetzbuchs über junge Arbeitnehmer ist ein Jugendlicher definiert als Person, die mindestens 15 Jahre und weniger als 18 Jahre alt ist und die nicht mehr der Schulpflicht gemäß geltendem Recht unterliegt.