D4a14 - Ist der Arbeitgeber verpflichtet, die tatsächlich geleisteten Stunden zu vergüten, oder kann er dem Arbeitnehmer ein festes Monatsentgelt zahlen?

Die Parteien können im Arbeitsvertrag ein Stundenentgelt oder ein Monatsgehalt vereinbaren.

Wird ein Stundenentgelt vereinbart, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer auf Basis der tatsächlich in einem Monat geleisteten Stunden zu vergüten.

Ist ein Monatsgehalt vereinbart, ist der Arbeitgeber verpflichtet, jeden Monat das sogenannte Grundgehalt zu zahlen, auch für diejenigen Monate, in denen der Arbeitnehmer weniger als 173 Stunden arbeitet.

Das dem monatlichen Grundgehalt entsprechende Stundenentgelt wird durch Teilung dieses monatlichen Grundgehalts durch 173 ermittelt.

Beim Thema Arbeitsentgelt geht die Arbeitsrechtsprechung davon aus, dass das vom Arbeitgeber gezahlte Entgelt die Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer für Rechnung des Arbeitgebers geleistete Arbeit darstellt.

Im Fall einer unbegründeten Abwesenheit des Arbeitnehmers, und nur in diesem Fall, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die unbegründeten Fehlstunden zu vergüten. Der Arbeitgeber muss nur die Stunden vergüten, die tatsächlich geleistet wurden.

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