D11a23 - Was ist unter Urlaub für die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle zu verstehen?

Begriffsbestimmungen
Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist den von ihm zur Stellensuche benötigten Urlaub beantragen, wobei dieser Urlaub jedoch für die Dauer der Kündigungsfrist nicht mehr als sechs Werktage betragen darf (nur bei Entlassung unter Einhaltung der Kündigungsfrist und nicht im Fall einer arbeitnehmerseitigen Kündigung).

Die Urlaubsstunden werden vom Arbeitgeber vollständig vergütet, sofern sich der entlassene Arbeitnehmer bei der Arbeitsagentur (ADEM) als arbeitsuchend meldet und die Teilnahme an Bewerbungsgesprächen nachweist.

In der Praxis muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber vorab informieren, wenn er diesen Urlaub in Anspruch nehmen möchte. Es wird auch empfohlen, dass sich der Arbeitnehmer von der Person, die das Einstellungsgespräch führt, eine Bestätigung über seine Anwesenheit ausstellen lässt, die er dann seinem Arbeitgeber vorlegen kann.

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