D15a28 - Was versteht man unter „Verwaltungssanktion oder Geldbuße“?

Unter Verwaltungssanktion oder Geldbuße versteht man die Verpflichtung zur Zahlung aller Geldbeträge, einschließlich der Gebühren und Aufschläge, die durch die zu vollstreckende endgültige Entscheidung verhängt wurden, einschließlich der Kosten des zu dieser von einer zuständigen Behörde erlassenen oder von einer gerichtlichen oder administrativen Instanz gemäß dem Recht und den Verfahren des ersuchenden Mitgliedstaats bestätigten Entscheidung führenden gerichtlichen oder verwaltungsrechtlichen Verfahrens.

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