Die Betriebsräte, sofern eingerichtet, bestimmen bei der Festlegung der Betriebsferien für die Arbeitnehmer der Privatwirtschaft mit.
Wird das Unternehmen wegen Betriebsferien geschlossen, muss dieser Zeitraum einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern oder den etwaigen Betriebsräten festgelegt werden. Die Arbeitnehmer sind darüber in den ersten drei Monaten des Bezugsjahres zu informieren.