D2d12 - Müssen Praktika im Hinblick auf den Erwerb von Berufserfahrung vergütet werden?

Praktika im Hinblick auf den Erwerb von Berufserfahrung, die weniger als 4 Wochen dauern, müssen nicht unbedingt vergütet werden.

Praktika, die zwischen 4 und 12 Wochen dauern, müssen in Höhe von 40 % des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer vergütet werden.

Praktika, die zwischen 12 und 26 Wochen dauern, müssen in Höhe von 75 % des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer vergütet werden.

Bei Praktikanten, die erfolgreich einen ersten Hochschul- oder Universitätszyklus abgeschlossen haben, muss der soziale Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer gezahlt werden.

Mindestvergütung pro Monat abhängig von der Dauer des Praktikums

 

Dauer des Praktikums

Mindestvergütung pro Monat (Index 898,93)

Praktikanten, die noch keinen ersten Zyklus eines Hochschul- oder Universitätsstudiums erfolgreich abgeschlossen haben (Bachelor)

Praktikanten, die erfolgreich den ersten Zyklus eines Hochschul- oder Universitätsstudiums abgeschlossen haben (Bachelor)

< 4 Wochen

0

0

≥ 4 Wochen bis ≤ 12 Wochen

40 % des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer

= 978,83 Euro

40 % des sozialen Mindestlohns für qualifizierte Arbeitnehmer

= 1.174,59 Euro

> 12 Wochen bis ≤ 26 Wochen

75% des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer

= 1.835,30 Euro

75% des sozialen Mindestlohns für qualifizierte Arbeitnehmer

= 2.202,36 Euro

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