Praktika im Hinblick auf den Erwerb von Berufserfahrung, die weniger als 4 Wochen dauern, müssen nicht unbedingt vergütet werden.
Praktika, die zwischen 4 und 12 Wochen dauern, müssen in Höhe von 40 % des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer vergütet werden.
Praktika, die zwischen 12 und 26 Wochen dauern, müssen in Höhe von 75 % des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer vergütet werden.
Bei Praktikanten, die erfolgreich einen ersten Hochschul- oder Universitätszyklus abgeschlossen haben, muss der soziale Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer gezahlt werden.
Dauer des Praktikums |
Mindestvergütung pro Monat (Index 898,93) |
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Praktikanten, die noch keinen ersten Zyklus eines Hochschul- oder Universitätsstudiums erfolgreich abgeschlossen haben (Bachelor) |
Praktikanten, die erfolgreich den ersten Zyklus eines Hochschul- oder Universitätsstudiums abgeschlossen haben (Bachelor) |
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< 4 Wochen |
0 |
0 |
≥ 4 Wochen bis ≤ 12 Wochen |
40 % des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer = 978,83 Euro |
40 % des sozialen Mindestlohns für qualifizierte Arbeitnehmer = 1.174,59 Euro |
> 12 Wochen bis ≤ 26 Wochen |
75% des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer = 1.835,30 Euro |
75% des sozialen Mindestlohns für qualifizierte Arbeitnehmer = 2.202,36 Euro |