Praktika im Hinblick auf den Erwerb von Berufserfahrung, die weniger als 4 Wochen dauern, müssen nicht unbedingt vergütet werden.
Die Vergütung eines Praktikanten ist ebenfalls nicht obligatorisch, wenn es sich um ein im Rahmen der Berufsausbildung (Ausbildung) und der schulischen oder beruflichen Orientierung („Schnupperpraktika“) absolviertes Praktikum handelt und dies unabhängig von der Dauer des Praktikums.
Praktika, die zwischen 4 und 12 Wochen dauern, müssen in Höhe von 40 % des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer vergütet werden.
Praktika, die zwischen 12 und 26 Wochen dauern, müssen in Höhe von 75 % des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer vergütet werden.
Bei Praktikanten, die erfolgreich einen kurzen Zyklus der Hochschulbildung [Zyklus, der zu einem Höheren Fachdiplom (Brevet de technicien supérieur BTS) führt] oder einen ersten Hochschul- oder Universitätszyklus (Zyklus, der zum Bachelorgrad führt) abgeschlossen haben, muss der soziale Mindestlohn für qualifizierte Arbeitnehmer gezahlt werden.
Dauer des Praktikums |
Mindestvergütung pro Monat (Index 944,43) |
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Praktikanten, die noch keinen ersten kurzen Zyklus der Hochschulbildung (BTS) oder einen ersten Zyklus eines Hochschul- oder Universitätsstudiums erfolgreich abgeschlossen haben (Bachelor) |
Praktikanten, die erfolgreich den ersten kurzen Zyklus der Hochschulbildung (BTS) oder den ersten Zyklus eines Hochschul- oder Universitätsstudiums abgeschlossen haben (Bachelor) |
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< 4 Wochen |
0 |
0 |
≥ 4 Wochen bis ≤ 12 Wochen |
40 % des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer = 1.028,38 Euro |
40 % des sozialen Mindestlohns für qualifizierte Arbeitnehmer = 1.234,04 Euro |
> 12 Wochen bis ≤ 26 Wochen |
75% des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer = 1.928,20 Euro |
75% des sozialen Mindestlohns für qualifizierte Arbeitnehmer = 2.313,83 Euro |
Die Zeit der absolvierten Praktika bei dem gleichen Tutor (Patron de stage) während des gleichen Schuljahres oder des gleichen Studienjahres beziehungsweise während der zwölf Monate nach der letzten Immatrikulation wird zusammengezählt und gilt als ein einziges Praktikum.