Das luxemburgische Verbindungsbüro ist der erste Ansprechpartner für ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmer nach Luxemburg entsenden wollen.
Es hat zur Aufgabe, die Arbeitgeber und die nach Luxemburg entsandten Arbeitnehmer über allgemeine Fragen in Sachen Arbeitsrecht zu informieren und sie gegebenenfalls an die zuständigen Stellen zu verweisen.
Es ist ebenfalls dafür zuständig, die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen betroffenen Behörden (Zentralstelle der Sozialversicherungen, Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung, Generaldirektion - Mittelstand des Ministeriums für Wirtschaft usw.) sicherzustellen.