D13a30 - Was geschieht im Falle der Unternehmensübertragung mit den Personalvertretern?

Übertragung eines Betriebs mit einem Betriebsrat

In diesem Fall ist zu unterscheiden, ob dieser Betrieb seine Selbstständigkeit in der Einheit, die die übertragenen Arbeitnehmer aufnimmt, behält oder nicht.

(a) Sofern das Unternehmen nach der Übertragung des Unternehmens, des Betriebs, eines Unternehmens- oder eines Betriebsteils seine Selbstständigkeit behält, bleiben die Rechtsstellung und die Funktion des Betriebsrats (und/oder des gemischten Betriebsausschusses) bestehen.

(b) Behält das Unternehmen seine Selbständigkeit nicht, ist zu unterscheiden, ob der aufnehmende Betrieb über einen Betriebsrat verfügt oder nicht.

  • Verfügt der aufnehmende Betrieb über einen Betriebsrat (und/oder über einen gemischten Betriebsausschuss), werden die Mitglieder des Betriebsrats automatisch Teil des Betriebsrats des Betriebs, der die die übertragenen Arbeitnehmer aufnimmt.

Der so erweiterte Betriebsrat ernennt gemäß Artikel L. 416-1 unverzüglich einen Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden, einen Schriftführer und einen Vorstand. Die außerordentliche Zusammensetzung des Betriebsrats endet mit dessen erstmaliger Neubesetzung.

Was den gemischten Betriebsausschuss angeht, ist der Inhaber des Unternehmens berechtigt, seine eigenen Vertreter auszutauschen.

  • Verfügt der aufnehmende Betrieb über keinen Betriebsrat (und/oder gemischten Betriebsausschuss), fungiert der Betriebsrat (bzw. der gemischte Betriebsausschuss) des übertragenen Unternehmens als gemeinsamer Betriebsrat (bzw. gemeinsamer Betriebsausschuss).

Übertragung eines Betriebs ohne Betriebsrat

Verfügt der aufnehmende Betrieb über einen Betriebsrat (und/oder einen gemischten Betriebsausschuss), bleibt der Betriebsrat (bzw. der gemischte Betriebsausschuss) des aufnehmenden Betriebs unverändert bestehen.

Verfügt der aufnehmende Betrieb über keinen Betriebsrat (und/oder gemischten Betriebsausschuss), müssen – falls die Beschäftigtenzahl in dem aufnehmenden Betrieb bei mindestens 15 Arbeitnehmern liegt – Betriebsratswahlen stattfinden.

Zum letzten Mal aktualisiert am