D18h3 - Können Arbeitgeber die Erstattung von Verlusten beantragen, die durch die Abwesenheit des Personals aufgrund von Einsätzen der Feuerwehr oder des Zivilschutzes entstanden sind?

Ja.

Arbeitgeber können die Erstattung von Verlusten beantragen, die durch die Abwesenheit des Personals aufgrund von Einsätzen der Feuerwehr oder des Zivilschutzes entstanden sind.

Die Erstattung der während des Sonderurlaubs gezahlten Löhne an den Arbeitgeber erfolgt auf der Grundlage einer Erklärung, die bei freiwilligen Zivilschutzhelfern, Inspektoren der Feuerwehr- und Rettungsdienste sowie Ausbildern dem Direktor der Rettungsdienstverwaltung und bei ehrenamtlichen Feuerwehrleuten der betreffenden Gemeinde vorzulegen ist. Diese Erklärung ist spätestens am 15. Februar des Jahres vorzulegen, das auf das Jahr folgt, für das die Erstattung beantragt wird.

Die Erklärung erfolgt in einem Formular, das jeder Betroffene von der Rettungsdienstverwaltung oder dem Bürgermeister- und Schöffenkollegium der betreffenden Gemeinde erhält. Das Formular wird dem Arbeitgeber vorgelegt, der es ausfüllt und die Erklärung und den Erstattungsantrag unterzeichnet. Die Richtigkeit der Angaben auf dem Formular wird durch die Unterschrift des Betroffenen bestätigt.

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