D5c9 - Wie werden Überstunden berechnet?

In Artikel L. 211-27 des Arbeitsgesetzbuchs heißt es: „Der Stundenlohn wird bestimmt, indem der Monatslohn durch die pauschale Stundenzahl von 173 geteilt wird“.

Die Berechnung des Stundenlohns erfolgt also anhand des im Arbeitsvertrag festgelegten Monatslohns oder Stundenlohns, wie in den Lohnabrechnungen angegeben.

Es ist gesetzlich nicht vorgesehen, dass Überstunden auf der Grundlage der den Arbeitnehmern gezahlten durchschnittlichen Bruttolöhnen oder -gehältern vergütet werden.

Zudem ist die Berücksichtigung eines etwaigen 13. Monatsgehalts gesetzlich nicht vorgesehen.

Beispiel
Laut Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen bezieht ein Arbeitnehmer einen Lohn von 3.000 Euro.

Der Stundenlohn beläuft sich somit auf 3.000 / 173 = 17,34 Euro.

Bei der Vergütung der Überstunden erhöht sich der normale Stundenlohn um 40 % und beläuft sich auf (17,34 + 6,94) = 24,28 Euro.

Wenn der Arbeitnehmer in einem Monat 4 Überstunden geleistet hat, werden die 4 Stunden mit dem erhöhten Stundensatz von 24,28 Euro multipliziert; daraus ergibt sich eine Vergütung von 97,12 Euro (für diese 4 Überstunden).

Falls die geleisteten Überstunden jedoch mit Ausgleichsruhezeiten entgolten werden, werden die 4 Stunden mit 1,5 Stunden multipliziert; daraus ergibt sich eine Ausgleichsruhezeit von 6 Stunden.

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