D1g1 - Darf der Arbeitgeber einen Bewerber Tests unterziehen oder auf Probe arbeiten lassen?

Ja.

Ein Test oder ein Probearbeiten vor dem Abschluss des Arbeitsvertrags (mit oder ohne Probezeit) ist nicht gesetzlich geregelt und demzufolge auch nicht verboten. Der Arbeitgeber darf seine Bewerber verschiedenen Tests unterziehen oder auf Probe arbeiten lassen, um ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu überprüfen.

Diese Tests, die vor dem möglichen Abschluss des Arbeitsvertrags durchgeführt werden, dürfen nicht mit der Probezeit verwechselt werden, die gegebenenfalls nach dem Abschluss des Arbeitsvertrags stattfindet.

Das Probearbeiten ist naturgemäß kurz, und ähnelt einer Prüfung, die vom Arbeitgeber bewertet wird, der sich frei für oder gegen den jeweiligen Bewerber entscheiden kann.

Das Probearbeiten darf aber nicht als eine versteckte Methode genutzt werden, um Bewerber kostenlos arbeiten zu lassen.

Würde die Arbeit unter den für Angestelltenverhältnisse typischen Bedingungen ausgeführt (leistungsorientiert und untergeordnet), würde die Situation anders qualifiziert.

Dann würde es sich um eine Probezeit handeln, in der der Arbeitnehmer unter realen Arbeitsbedingungen arbeitet.

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