D8m4 - Für welche Veranstaltungen kann ein Sporturlaub in Anspruch genommen werden?

Leistungssportler und deren Betreuer

  • Wettkämpfe auf dem offiziellen Programm der Olympischen oder Paralympischen Sommer- und Winterspiele und vom Internationalen Olympischen Komitee genehmigte Vorführprogramme;
  • Welt- und Europameisterschaften, die von oder in Zusammenarbeit mit den zuständigen internationalen Verbänden organisiert werden und einzeln oder gemeinsam den Nationalmannschaften oder der Auswahl der Altersgruppen, für die sie bestimmt sind, vorbehalten sind;
  • internationale Wettkämpfe, einschließlich der End- und Qualifikationsphase sowie Trainingslager, zu denen die Leistungssportler vom Nationalen Olympischen Komitee oder ihrem Sportverband angemeldet wurden, damit sie ihre Leistungen verbessern und sich optimal vorbereiten können;

Schieds- und Linienrichter

  • die unter a) aufgeführten Wettkämpfe und Trainingslager;
  • internationale Schulungen im Hinblick auf Diplome der obersten Stufen;

Technische und administrative Führungskräfte

  • Teilnahme an Sitzungen von Gremien, Kommissionen oder Arbeitsgruppen internationaler Sportverbände, der Olympischen Bewegung, zwischenstaatlicher Sportgremien und nichtstaatlicher Sportorganisationen auf internationaler oder europäischer Ebene;
  • Organisation von offiziellen internationalen Sportveranstaltungen in Luxemburg auf internationaler oder europäischer Ebene und von im vorstehenden Absatz genannten Sitzungen;
  • Teilnahme an Fortbildungslehrgängen für technische und administrative Führungskräfte auf internationaler oder europäischer Ebene.

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