Seit dem 1. Dezember 2016 kann jeder Elternteil je nach Arbeitszeit, die in seinem Arbeitsvertrag vereinbart wurde, Elternurlaub in einer der nachstehend beschriebenen Formen nehmen.
Vollzeitelternurlaub von 4 oder 6 Monaten
Jeder Elternteil, unabhängig davon, ob er in Vollzeit oder Teilzeit angestellt ist (wobei er mindestens für 10 Stunden pro Woche angestellt sein muss), hat auf Antrag Anspruch auf Elternurlaub von 4 oder 6 Monaten pro Kind.
Im Falle einer Mehrlingsgeburt oder einer Mehrfachadoption wird der Elternurlaub integral für jedes Kind der gleichen Geburt oder Adoption bewilligt. Der Antrag auf Elternurlaub gilt für alle betroffenen Kinder.
Teilzeitelternurlaub von 8 oder 12 Monaten
Jeder Arbeitnehmer, dessen Arbeitszeit mindestens der Hälfte der normalen Arbeitszeit in der Niederlassung/im Unternehmen entspricht, kann mit Einwilligung seines Arbeitgebers Teilzeitelternurlaub von 8 oder 12 Monaten nehmen.
In diesem Fall muss die Arbeitszeit während des Elternurlaubs um die Hälfte der vor dem Elternurlaub geleisteten Arbeitszeit reduziert werden.
Beispiele
- Ein Arbeitnehmer, der in Vollzeit (also für 40 Stunden/Woche) angestellt ist, muss seine Arbeitszeit im Rahmen eines Elternurlaubs auf 20 Stunden/Woche (40 Stunden / 2) reduzieren.
- Ein Arbeitnehmer, der in Teilzeit angestellt ist, muss seine Arbeitszeit im Rahmen eines Elternurlaubs um die Hälfte reduzieren. Arbeitet der Arbeitnehmer beispielsweise nur 32 Stunden/Woche, muss er seine Arbeitszeit auf 16 Stunden/Woche (32 7 2) reduzieren.
Nicht zusammenhängender Elternurlaub
Jeder Elternteil, der einen Vollzeitarbeitsvertrag hat, kann mit Einwilligung seines Arbeitnehmers nicht zusammenhängenden Elternurlaub nehmen.
Hier gibt es 2 Möglichkeiten:
- nicht zusammenhängender Elternurlaub mit Reduzierung der Arbeitszeit um einen Wochentag (d. h. 20 % der Arbeitszeit) während 20 Monaten.
Beispiel
Während 20 Monaten nimmt der Arbeitnehmer Elternurlaub von 8 Stunden pro Woche. Er kann entweder einen ganzen Tag (beispielsweise jeden Freitag) oder 2 halbe Tage (beispielsweise dienstags und donnerstags nachmittags) Elternurlaub nehmen oder jeden Tag früher nach Hause gehen.
- Elternurlaub, der während maximal 20 Monaten in 4 Zeiträume von jeweils einem Monat aufgeteilt wird.
Beispiele
Ein Arbeitnehmer, der sich für diese Form des Elternurlaubs entscheidet, kann im gemeinsamen Einvernehmen mit seinem Arbeitgeber beschließen, seinen Urlaub folgendermaßen zu nehmen:
- vom 15. Juli bis zum 14. September des Jahres, in dem er den Antrag gestellt hat, und vom 15. Juli bis zum 14. September des Folgejahres oder
- in Form von 4 einmonatigen Zeiträumen: Zeitraum 1: vom 1. August bis zum 31. August; Zeitraum 2: vom 15. Dezember bis zum 14. Januar; Zeitraum 3: vom 16. August bis zum 15. September; Zeitraum 4: vom 1. Februar bis zum 29. Februar.
Was den nicht zusammenhängenden Elternurlaub angeht, muss innerhalb von 4 Wochen ab der Beantragung durch den Elternteil ein Elternurlaubsplan mit den tatsächlichen Elternurlaubszeiträumen im gemeinsamen Einvernehmen zwischen dem Arbeitgeber und dem Elternteil erstellt und unterzeichnet werden. Diese Vereinbarung gilt für die gesamte Dauer des festgelegten Elternurlaubs. Etwaige Änderungen, die im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Elternteil und dem Arbeitgeber zu vereinbaren sind, sind nur für Anpassungen von Arbeitszeiten oder Kalendermonaten möglich.
Im Falle einer Mehrlingsgeburt oder einer Mehrfachadoption wird der Elternurlaub integral für jedes Kind der gleichen Geburt oder Adoption bewilligt. Der Antrag auf Elternurlaub gilt für alle betroffenen Kinder.