Die Entscheidung den Elternurlaub zu verschieben muss begründet sein und dem Elternteil spätestens vier Wochen nach Einreichen des Antrags per Einschreiben mit Rückschein mitgeteilt werden.
Achtung, vor jeder Entscheidung, den zweiten Elternurlaub auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, wenn möglich, eine alternative Form des Elternurlaubs vorschlagen, d. h.:
- einen nicht zusammenhängenden Elternurlaub mit Reduzierung der Arbeitszeit um zwanzig Prozent pro Woche während zwanzig Monaten;
- einen Elternurlaub, der während maximal zwanzig Monaten in vier Zeiträume von jeweils einem Monat aufgeteilt wird;
- einen Teilzeitelternurlaub von acht oder zwölf Monaten (in diesem Fall muss die berufliche Tätigkeit um die Hälfte der vor dem Elternurlaub geleisteten Arbeitszeit reduziert werden).
Im Fall eines Aufschubs muss der Arbeitgeber innerhalb einer Frist von einem Monat ein neues Datum für den Anfang des zweiten Elternurlaubs festhalten.
Das neue vom Arbeitgeber vorgeschlagene Datum muss innerhalb der zwei Monate nach dem Anfang des vom Elternteil beantragten Elternurlaubs liegen, außer dies wurde explizit anders vom Eltenrteil angefragt. In dem Fall kann der Antrag dem Elternteil nicht verweigert werden.
Der Betriebsrat, falls vorhanden, wird vom Arbeitgeber über jeden Aufschub eines Elternurlaubs informiert.
Falls der Elternteil der Ansicht ist, dass die vom Arbeitgeber vorgebrachte Begründung für den Aufschub nicht gerechtfertigt ist, kann er sich an das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt wenden.
Dasselbe Recht gilt für den Betriebsrat (einschließlich des Gleichstellungsbeauftragten) sowie die auf nationaler Ebene repräsentativen Gewerkschaften, die in der Personaldelegation vertreten sind oder an den für das Unternehmen geltenden Tarifvertrag gebunden sind.
Wird keine Vereinbarung innerhalb von 8 Tagen gefunden, kann eine der Parteien beim Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung beantragen.
Handelt es sich um saisonal bedingte Tätigkeiten und bezieht sich der Antrag auf einen Zeitraum, der sich in einer Periode mit saisonalem Charakter befindet, kann der Elternurlaub bis nach dieser saisonalen Periode verschoben werden.
Beschäftigt das Unternehmen regelmäßig weniger als 15 Arbeitnehmer, die durch einen Arbeitsvertrag gebunden sind, kann der Aufschub maximal 6 Monate betragen.
Anmerkung
Der Aufschub ist nicht mehr möglich:
- nachdem der Arbeitgeber sein Einverständnis gegeben hat;
- bei fehlender Antwort des Arbeitgebers binnen 4 Wochen nach dem Antrag auf Elternurlaub;
- bei Uneinigkeit zwischen den Arbeitgebern, wenn der Arbeitnehmer mehrere Arbeitgeber hat; oder
- im Falle des Auftretens eines schweren Ereignisses in Verbindung mit dem Kind: es handelt sich um Fälle, in denen das Kind die unmittelbare Anwesenheit eines Elternteils benötigt, insofern dies von einem ärztlichen Attest begründet ist, ebenso wenn aufgrund einer Krankheit oder eines schweren Unfalls das Kind Pflege oder Unterstützung benötigt oder es schulische Probleme oder Verhaltensprobleme aufweist und dies von einem Attest von der zuständigen Schulbehörde belegt wird.