Ein Arbeitnehmer, der Elternurlaub nehmen möchte, muss diesen innerhalb einer bestimmten Frist ausdrücklich bei seinem Arbeitgeber beantragen.
1. Elternurlaub
Der Elternteil, der seinen Anspruch auf den 1. Elternurlaub im Anschluss an den Mutterschafts- oder Adoptionsurlaub ausüben will, muss seinem Arbeitgeber den Antrag folgendermaßen zukommen lassen:
- per Einschreiben mit Rückschein;
- 2 Monate vor Beginn des Mutterschaftsurlaubs.
Im Falle einer Adoption muss der Elternteil, der seinen Anspruch auf den 1. Elternurlaub ausüben will, seinem Arbeitgeber den Antrag in der gleichen Form und Frist vor dem Beginn des Adoptionsurlaubs zukommen lassen.
2. Elternurlaub
Der Elternteil, der seinen Anspruch auf den 2. Elternurlaub ausüben will, muss seinem Arbeitgeber den Antrag folgendermaßen zukommen lassen:
- per Einschreiben mit Rückschein;
- mindestens 4 Monate vor Beginn des Elternurlaubs (der Elternurlaub darf frühestens 4 Monate nach dem Tag der Beantragung beginnen).
- Der 2. Elternurlaub muss vor dem Datum des 6. bzw. 12. Geburtstags (im Falle eine Adoption) des Kindes beginnen. Man sollte seinen Antrag demnach unter Berücksichtigung der Möglichkeit des Arbeitgebers, einen Aufschub des Urlaubs zu verlangen, rechtzeitig einreichen.