D8m2 - Wer kann den Sporturlaub in Anspruch nehmen?

Folgende Personen haben Anspruch auf Sporturlaub:

  1. Sportler, die infrage kommen, um das Großherzogtum Luxemburg zu vertreten, um sich auf offizielle internationale Wettkämpfe vorzubereiten und daran teilzunehmen, und die zu einem der Kader des COSL oder des LPC gehören, oder die ein olympisches Projekt, ein olympisches Qualifikationsprojekt, ein Perspektivprojekt, ein Eliteprojekt oder ein paralympisches Projekt mit dem COSL oder dem LPC, im Folgenden „spezifisches Projekt“ genannt, haben oder einer Nationalmannschaft als Einzelsportler oder Sportler einer Erwachsenenmannschaft eines zugelassenen, für einen Wettkampfsport zuständigen Sportverbands angehören;
  2. Sportler mit einer Lizenz bei einem Verein, der einem zugelassenen Sportverband angehört, um sich auf offizielle internationale Vereinswettkämpfe, die von den zuständigen internationalen Verbänden oder in Zusammenarbeit mit ihnen veranstaltet werden, vorzubereiten und daran teilzunehmen;
  3. Sportler, die nicht in den Punkten 1. und 2. aufgeführt sind, mit einer Lizenz eines zugelassenen Sportverbands, die an einem offiziellen internationalen Wettkampf teilnehmen und die gemeinsame Zustimmung des COSL oder des LPC und des für den Sport zuständigen Ministers haben;
  4. Wertungsrichter und Schiedsrichter, die von dem zuständigen internationalen Sportverband ausgewählt wurden, um an internationalen Wettkämpfen oder an von den jeweiligen zugelassenen Sportverbänden ordnungsgemäß genehmigten internationalen Lehrgängen teilzunehmen;
  5. administrative Führungskräfte, die Mitglied des Verwaltungsorgans eines zugelassenen Sportverbands, eines Vereins, der einem Sportverband angehört, des COSL oder des LPC, sind, um: a) sich um die laufende Geschäftsführung der Organisation zu kümmern; b) auf internationaler Ebene an Sitzungen von satzungsmäßigen Gremien, Kommissionen oder Arbeitsgruppen internationaler Sportverbände oder der Olympischen oder Paralympischen Bewegung teilzunehmen; c) an auf internationaler Ebene veranstalteten und ordnungsgemäß von der zuständigen Organisation genehmigten Schulungen teilzunehmen;
  6. natürliche Personen, die von einem zugelassenen Sportverband, einem Verein, der einem Sportverband angehört, vom COSL oder vom LPC bestimmt wurden, um die Sportler zu offiziellen internationalen Wettkämpfen, die von den zuständigen internationalen Verbänden veranstaltet werden, oder zu Vorbereitungslehrgängen zu begleiten;
  7. als ehrenamtliche Helfer tätige natürliche Personen, die von einem zugelassenen Sportverband, einem Verein, der einem Sportverband angehört, vom COSL oder vom LPC bestimmt wurden, um sich an der Organisation von internationalen Sportveranstaltungen zu beteiligen, die von den internationalen Sportverbänden anerkannt sind und in Luxemburg stattfinden;
  8. technische Führungskräfte, die von einem zugelassenen Sportverband, einem Verein, der einem Sportverband angehört, vom COSL oder vom LPC bestimmt wurden, um die Sportler zu offiziellen internationalen Wettkämpfen, die von den zuständigen internationalen Verbänden veranstaltet werden, oder zu Vorbereitungslehrgängen  zu begleiten, oder um an auf internationaler Ebene veranstalteten und ordnungsgemäß von der zuständigen Organisation genehmigten Schulungen teilzunehmen;
  9. Teilnehmer an einer von der Nationalen Sportschule organisierten oder einer sonstigen von dem für Sport zuständigen Minister anerkannten Schulung.

Nota Bene

Unter Sportler, die ein olympisches Projekt, ein olympisches Qualifikationsprojekt, ein Perspektivprojekt, ein Eliteprojekt oder ein paralympisches Projekt haben, versteht man Sportler mit Verbesserungspotenzial und einem individuellen Projekt, die vom COSL oder vom LPC als solche ausgewählt werden.

Unter administrativen Führungskräften versteht man die mit der Verwaltung oder Leitung beauftragten natürlichen Personen oder die natürlichen Personen, die auf administrativer Ebene zur Verwaltung oder Leitung eines zugelassenen Sportverbands, eines Vereins, der einem Sportverband angehört, des COSL oder des LPC beitragen. Unter technischen Führungskräften versteht man die mit der technischen Betreuung der Sportler auf Ebene eines zugelassenen Sportverbands, eines Vereins, der einem Sportverband angehört, des COSL oder des LPC beauftragten natürlichen Personen.

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