D2e24 - Haben Auszubildende Anspruch auf eine Vergütung?

Während der Ausbildungsdauer zahlt der Ausbilder dem Auszubildenden eine durch großherzogliche Verordnung und Ministerialverordnung festgelegte Ausbildungsvergütung.

Anmerkung
Die Ausbildungsvergütung ist an die Schwankungen des Lebenshaltungskostenindexes angepasst.

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