Berufe Dachdecker, Zimmermann, Klempner/Spengler und Isolierer

Die folgenden Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für weitere Details sollte daher der Kollektivvertrag herangezogen werden.

Das vorliegende Dokument dient lediglich einem informativen Zweck. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die offiziell veröffentlichten Gesetzestexte und der Kollektivvertrag.

Gültigkeitsdauer des Tarifvertrags

Der vorliegende Tarifvertrag für die Berufe, Dachdecker, Klempner/Spengler, Isolierer und Zimmermann tritt am 1. November 1995 in Kraft

(großherzogliche Verordnung vom 5. Februar 2001) „Die Gültigkeit endet am 31. Dezember 2002“ (Artikel 25).

Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich 

Sachlicher Geltungsbereich (Artikel 2)

  • Dieser Tarifvertrag gilt für alle nationalen oder ausländischen, in Luxemburg tätigen Dachdecker-, Klempner-/Spengler- und Isolierbetriebe sowie Tischlereien.

Persönlicher Geltungsbereich (Artikel 2)

  • Dieser Tarifvertrag gilt für Personal, das den Status als Arbeiter in nationalen oder ausländischen, in Luxemburg tätigen Dachdecker-, Klempner-/Spengler- und Isolierbetrieben sowie Tischlereien besitzt.

Vergütung

Qualifikation und Einstufung (Artikel 13)

Junge Arbeitnehmer (J.T.)

Arbeitnehmer ohne berufliche Qualifikation, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet und keinen Lehrvertrag haben

Ungelernt (N.Q.)

Arbeitnehmer ohne Ausbildung und Erfahrung, die das 18. Lebensjahr vollendet haben

Angelernt (S.Q.)

Arbeitnehmer ohne Berufsqualifizierungszeugnis, die jedoch eine gewisse Berufserfahrung erworben haben

Qualifiziert (Q1)

Arbeitnehmer mit einem CATP (Zeugnis über fachliche und berufliche Befähigung) oder einem gleichwertigen anerkannten Abschluss

Qualifiziert (Q2)

Arbeitnehmer mit einem CATP oder einem gleichwertigen anerkannten Abschluss und einer mindestens fünfjährigen Berufspraxis im Unternehmen. Arbeitnehmer dieser Gruppe müssen in der Lage sein, ein Team von mindestens 4 Personen zu leiten

Qualifiziert (Q3)

Arbeitnehmer im Besitz eines Meisterbriefs oder eines gleichwertigen anerkannten Abschlusses

Hochqualifiziert (H.Q.)

Arbeitnehmer im Besitz des Meisterbriefs, die eigenständig sämtliche Arbeiten ausführen können, die in den Tätigkeitsbereich des jeweiligen Berufs fallen, die die Verantwortung für diese Arbeiten übernehmen können und in der Lage sind, eine Großbaustelle zu leiten und die damit verbundenen Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen

Flexibilitätszulage (Artikel 7)

12,5 % des Stundenlohns für alle Stunden, die in das Zeitguthaben einfließen (9. geleistete Stunde).

Verbleibendes Zeitguthaben zum 31. März

Zulage von 25 % auf den Stundenlohn

Überstunden, für die ein Zuschlag anfällt

  • Zeitguthaben, das zum 31. März des Berechnungsjahres nicht ausgeglichen werden konnte
  • Stunden über die tägliche Arbeitszeit von 9 Stunden hinaus sowie über die wöchentliche Arbeitszeit von 45 Stunden hinaus geleistete Arbeitsstunden
  • Samstagsarbeit gilt als Mehrarbeit, es sei denn, die Arbeit wird auf Wunsch des Arbeiters auf 5 Tage, einschließlich samstags, verteilt.

Akkordarbeit

  • Akkordarbeit ist mit Zustimmung des Arbeitnehmers zulässig.
  • Akkordlöhne sind so zu berechnen, dass der Arbeitnehmer für eine vereinbarte Arbeit und eine regelmäßige Arbeitszeit mindestens 125 % seines üblichen Stundenlohns erhält.
  • Wenn sich Akkordarbeit als nicht praktikabel erweist, bleibt der normale Stundenlohn für die abgeleisteten Arbeitsstunden erhalten. Der Stundenlohn wird als Anzahlung geleistet. Die Abnahme von Akkordarbeit muss spätestens einen Tag nach Fertigstellung der betreffenden Arbeit erfolgen.
  • Die Berechnung und Begleichung des Restbetrags erfolgen am Tag nach der üblichen Lohnzahlung.
  • Akkordarbeit ist für Lehrlinge und junge Arbeitnehmer nicht zulässig. Diese können jedoch Akkordarbeiter unterstützen, sofern ihre Vergütung auf Stundenbasis erfolgt.

Jahresabschlussprämie (Anhang 2)

  • Falls der Arbeitnehmer eine Betriebszugehörigkeit von mindestens 3 Jahren hat
  • Die Prämie wird anhand der geleisteten Arbeitsstunden berechnet (einschließlich Überstunden, unabhängig von bezahltem Urlaub, von Feiertagen oder arbeitsfreien Tagen und Sonderurlaub sowie von krankheits- oder unfallbedingten arbeitsfreien Stunden).
  • Stichtag ist der 31. Dezember. 31 décembre.

Sonderfälle wie die vorzeitige Beendigung oder der verzögerte Beginn des Vertrags, unentschuldigtes Fehlen und Krankheit sind im Tarifvertrag geregelt.

Die Jahresabschlussprämie beläuft sich auf:

  • 2,5 % des Ecklohns nach 3 Dienstjahren ohne Unterbrechung beim gleichen Arbeitgeber
  • 3,0 % des Ecklohns nach 4 und weniger als 6 Dienstjahren ohne Unterbrechung beim gleichen Arbeitgeber
  • 3,5 % des Ecklohns nach 6 und weniger als 10 Dienstjahren ohne Unterbrechung beim gleichen Arbeitgeber
  • 4 % des Ecklohns nach 10 Dienstjahren ohne Unterbrechung beim gleichen Arbeitgeber
  • 5 % des Ecklohns nach 15 Dienstjahren ohne Unterbrechung beim gleichen Arbeitgeber.

Zulagen für Arbeiten in der Höhe (gilt nur für Dachdecker)

  • ohne Gerüst, aber mit Flaschenzug: 100 % des Stundenlohns
  • mit Gerüst: 30 % des Stundenlohns
  • Auf- und Abbau von Hängegerüsten bei Mansardendächern in einer Höhe von mehr als 15 Metern: 30 % des Stundenlohns

Überstundenzuschläge

  • Sonntagsarbeit: Zuschlag von 100 %
  • Regelmäßige Nachtarbeit: Zuschlag von 15 %
  • Gelegentliche Nachtarbeit: Zuschlag von 50 %
  • Feiertagsarbeit: Zuschlag von 100 %

Arbeitszeit (Artikel 7)

GRUNDSATZ: Gemäß den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs. Nach Zustimmung der Personalvertretung oder ansonsten der betroffenen Arbeitnehmer

Änderung der Wochenarbeitszeit  

höchstens 45 Stunden / 9 Stunden

Jede Abweichung von der täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden (d. h. jede 9. Stunde pro Tag) wird als Zeitguthaben erfasst.

Tägliche Mindestarbeitszeit

Die Arbeitszeit kann in den Monaten Dezember, Januar und Februar auf 7 Stunden gesenkt werden.

Berechnung der Vergütung in allen Fällen 

Die Vergütung wird auf der Grundlage einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden berechnet.

Zeitguthaben (9. geleistete Stunde)

Die Vergütung des Zeitguthabens wird zusammen mit dem Ausgleich für diese Stunden bezahlt.

Die Hälfte der auszugleichenden Stunden kann an vom Arbeitnehmer ausgewählten Tagen abgefeiert werden, sofern dadurch der reibungslose Betrieb nicht beeinträchtigt wird.

Das Zeitguthaben wird wie folgt ausgeglichen:

  • entweder durch einen oder mehrere volle Ruhetage von 8 Stunden pro Tag, je nach der Gesamtzahl der aufgelaufenen Stunden
  • oder durch einzelne Stunden auf Wunsch des Arbeitnehmers.

Maximales Zeitguthaben: 120 Stunden

Nacharbeiten von Stunden (Artikel 12)

Es ist zulässig, Ausfallstunden nachzuholen.

Nachgeholt werden können Stunden, die aufgrund von Regen, Schnee, Frost, Tauwetter oder Unbegehbarkeit des Arbeitsplatzes nicht geleistet werden konnten, mit Ausnahme derjenigen, die gemäß Gesetz vom 25. April 1995 über Schlechtwettergeld entschädigt werden.

Stunden, die im Sinne dieses Artikels nachgearbeitet werden, können nachgeholt werden, ohne dass die tägliche Arbeitszeit 10 Stunden überschreiten darf.

Diese Ausfallstunden dürfen auch samstags nachgeholt werden.

Mittagspause

15 Minuten pro Tag bezahlte Pause während der Arbeitszeit.

Arbeitszeitorganisationsplan („POT“)

POT Ist vor Wirksamwerden der Personalvertretung vorzulegen

Muss sich auf 4 Wochen erstrecken, davon umfassen die ersten 3 Wochen ein FESTES Arbeitsprogramm, das im Nachhinein nicht mehr geändert werden kann.

Die 4. Woche umfasst ein VORLÄUFIGES Arbeitsprogramm, das geändert werden kann.

Urlaubsanspruch

Sonderurlaub (Artikel 20)

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Sonderurlaub von:

  • 1 Tag: beim Tod von Geschwistern, Großeltern beider Seiten, Enkeln, Schwäger und Schwägerinnen;
  • 2 Tage: bei der Niederkunft der Ehefrau, der Geburt eines rechtlich anerkannten Kindes, der rechtmäßigen Adoption eines Kindes, der Eheschließung eines Kindes oder im Fall eines Umzugs (ein einfacher Wohnungswechsel ist nicht mit einem Umzug gleichzusetzen);
  • 3 Tage: beim Tod des Ehepartners, der Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Schwiegersöhne und Schwiegertöchter;
  • 6 Tage: bei der Eheschließung des Arbeitnehmers.

Sonderurlaub kann nur zu dem Zeitpunkt genommen werden, an dem das Ereignis, das diesen Urlaubsanspruch begründet, stattfindet; er kann nicht auf den regulären Urlaub übertragen werden.

Kündigung des Vertrags

Ordentliche Kündigung (Artikel 4)

Für die Kündigung des Vertrags gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Sicherheit und Gesundheitsschutz

Arbeitsunterbrechungen bei Arbeitsunfällen (Artikel 21)

Für Arbeitsunterbrechungen infolge von Arbeitsunfällen gelten folgende Bestimmungen:

  • Wird der Arbeitnehmer Opfer eines Arbeitsunfalls, der zu einer langen Arbeitsunterbrechung führt, wird der Tag, an dem sich der Unfall ereignet hat, voll bezahlt.
  • Der tatsächliche Lohnausfall wird bei der Bergung und Verbringung eines im Unternehmen oder auf der Baustelle verunfallten Arbeitnehmers oder bei der Unfallaufnahme durch die Behörden erstattet.

Für dringende ärztliche Untersuchungen während der Arbeitszeit kann der Arbeitnehmer 4 Mal pro Jahr für 2 Stunden mit Lohnfortzahlung von der Arbeit freigestellt werden.

Arbeitsbedingungen (Artikel 6)

Der Arbeitnehmer

  • ist verpflichtet, sämtliche Sicherheitsvorschriften genau zu beachten und die Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, die er für die Verrichtung seiner Arbeit für notwendig erachtet, ohne dass Gefahr besteht, dass er sich oder andere wie auch immer gearteten Risiken aussetzt
  • muss unbedingt sämtlichen Anweisungen Folge leisten und zu einer unfallfreien Arbeit beitragen
  • muss die ihm übertragene Arbeit fachgerecht und mit äußerster Sorgfalt erledigen. Der Arbeitnehmer muss mit dem ihm überlassenen Werkzeug, das Eigentum des Arbeitgebers bleibt und diesem beim Ausscheiden des Arbeiters aus dem Unternehmen zurückzugeben ist, sorgsam umgehen
  • ist für das ihm überlassene Werkzeug verantwortlich.

Zum letzten Mal aktualisiert am