Die Anzahl der Fachkräfte für Arbeitssicherheit hängt von der durchschnittlichen Mindestzeit ab, über die jede Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügen muss.
Entsprechend der gesamten Zeit, die er den Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Verfügung stellen muss, kann der Arbeitgeber anschließend die Anzahl der zu ernennenden Fachkräfte berechnen.
Er muss demnach die Formel zur Berechnung der durchschnittlichen Mindestzeit anwenden:
(Anzahl Arbeitnehmer x Z Sek) + (Anzahl Risikoarbeitsplätze x Y Sek)
60 Sek/Min
Zeit (Minuten/Tag) | Anzahl der zu ernennenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit |
---|---|
1 M/T bis 480 M/T |
1 |
481 M/T bis 960 M/T |
2 |
961 M/T bis 1.440 M/T |
3 |
1.441 M/T bis 1.920 M/T |
4 |
ab 1.921 M/T |
5 |
Wenn die Zeit in Minuten:
- den Wert von 480 Minuten überschreitet, muss das Unternehmen eine zweite Fachkraft für Arbeitssicherheit haben;
- den Wert von 960 Minuten überschreitet, muss das Unternehmen eine dritte Fachkraft für Arbeitssicherheit haben;
- den Wert von 1.440 Minuten überschreitet, muss das Unternehmen eine vierte Fachkraft für Arbeitssicherheit haben;
- den Wert von 1.920 Minuten überschreitet, muss das Unternehmen eine fünfte Fachkraft für Arbeitssicherheit haben.
Beispiel
Ein Unternehmen mit 1.500 Arbeitnehmern und 500 risikobehafteten Arbeitsplätzen gehört zur Untergruppe C7 der Gruppe C:
Der Arbeitgeber muss der Fachkraft für Arbeitssicherheit demnach die folgende Zeit zur Verfügung stellen:
- 25 S/T pro Arbeitnehmer im Unternehmen +
- 25 S/T pro risikobehaftetem Arbeitsplatz
- [(1500 x 25) + (500 x 25)] = 50.000 S/T
- 50.000 / 60 = 833,33 Min/T für die Fachkraft bzw. Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Der Arbeitgeber muss demnach 2 Fachkräfte für Arbeitssicherheit ernennen.