Immobilien

Berufliche Weiterbildung im Immobilienbereich

Am 28. Oktober 2021 haben die Sozialpartner eine neue berufsübergreifende Vereinbarung im Bereich der beruflichen Weiterbildung für die Immobilienbranche getroffen.

Die Bestimmungen dieser Vereinbarung wurden durch die großherzogliche Verordnung vom 25. Februar 2022 als allgemein verpflichtend erklärt und gelten nach dem Anwendungsbereich, der in Punkt IV der vorliegenden Vereinbarung festgelegt ist, für alle Unternehmen und alle Arbeitnehmer, die in der Immobilienbranche tätig sind.  

Zum letzten Mal aktualisiert am