Am 20.Oktober 2020 haben die Sozialpartner eine Vereinbarung im Bereich des brancheübergreifenden Sozialdialogs bezüglich des ersten Mandatsjahres im Rahmen des Schulungsplanes der Mitglieder des Betriebsrates getroffen.
Die Bestimmungen dieser Vereinbarung wurden durch die großherzogliche Verordnung vom 22. Januar 2021 als allgemein verpflichtend erklärt und gelten somit für alle Mitglieder des Betriebsrates (ordentliche und stellvertretende Mitglieder), die im Jahre 2019 zu ersten Mal gewählt wurden.