Betriebsratswahlen

Jedes Unternehmen, unabhängig von der Art seiner Aktivitäten, seiner Rechtsform und seines Wirtschaftszweigs, ist verpflichtet, Betriebsräte wählen zu lassen, wenn es während der zwölf Monate vor dem ersten Tag des Monats der Bekanntmachung der Wahl mindestens fünfzehn Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag beschäftigt.

Es wird ein Betriebsrat für alle Arbeitnehmer eingerichtet, welcher durch eine einzige Wahl gewählt wird. Die Betriebsratsmitglieder werden durch geheime Urnenwahl von den Arbeitnehmern des Unternehmens gewählt.

Wir empfehlen eine manuelle Dateneingabe, wenn Sie die Schritte auf MyGuichet.lu durchführen.

Jede andere Art der Dateneingabe, wie zum Beispiel die Verwendung von «Kopieren und Einfügen», kann die Qualität der generierten Dokumente, die an Sie übermittelt werden (Musterstimmzettel, Anzeige der Bewerbungen usw.), beeinträchtigen.

Unternehmen mit weniger als 100 Arbeitnehmern: Mehrheitswahl

In Unternehmen, die weniger als 100 Arbeitnehmer beschäftigen, erfolgt die Abstimmung nach dem System der relativen Mehrheitswahl. Die Kandidaturen werden in Form von Einzelkandidaturen eingereicht.

Unternehmen mit mindestens 100 Arbeitnehmern: Verhältniswahl

In Unternehmen mit mindestens 100 Arbeitnehmern finden die Wahlen nach den Regeln der Verhältniswahl statt. Die Kandidaturen werden in Form von Kandidatenlisten eingereicht. Jede Einzelkandidatur wird als einzelne Liste angesehen.

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