Nein.
Kein Arbeitnehmer oder Geschäftsleiter muss negative Auswirkungen befürchten:
- nachdem er einen Fall von Mobbing gemeldet oder sich dagegen gewehrt hat. Die Maßnahmen, um Mobbing zu unterbinden, dürfen nicht zulasten des Opfers gehen;
- wenn er Zeuge von erwiesenem Mobbingverhalten am Arbeitsplatz geworden ist.