D17d7 - Kann der Arbeitgeber bei einem Streik die Schließung seines Unternehmens beschließen?

Der Arbeitgeber hat das Recht, eine Aussperrung vorzunehmen.

Begriffsbestimmungen
Aussperrung bezeichnet das Recht des Arbeitgebers, eine größere Anzahl von Arbeitnehmern vorübergehend und ohne Lohnfortzahlung von der Arbeit auszuschließen.

Mit dieser Maßnahme kann sich der Arbeitgeber vor einem Streik schützen.

Es ist dem Arbeitgeber jedoch nicht erlaubt, diese Maßnahme zu ergreifen, um diese Forderungen durchzusetzen.

In jedem Fall müssen die für das Streikrecht geltenden Bedingungen erfüllt sein, das heißt, das Verfahren vor der Nationalen Schlichtungsstelle muss durchlaufen worden sein und es darf keinen Tarifvertrag geben, damit der Arbeitgeber von einem Aussperrungsrecht Gebrauch machen kann.

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