D17d6 - Gelten Streiktage als Arbeitstage?

Ja.

Streiktage, an denen rechtmäßig gestreikt wird, das heißt, nachdem die Verfahren vor der Nationalen Schlichtungsstelle gescheitert sind, stellen keine unentschuldigte Abwesenheit dar und sind tatsächlich geleisteten Arbeitstagen gleichzusetzen.

Zum letzten Mal aktualisiert am