D17d5 - Stellt die Nichterbringung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer im Streikfall einen Kündigungsgrund für den Arbeitgeber dar?

Nein.

Erbringt ein Arbeitnehmer aufgrund eines rechtmäßig beschlossenen Streiks, das heißt, nachdem die Verfahren vor der Nationalen Schlichtungsstelle gescheitert sind, keine Arbeitsleistung, stellt dies weder einen schwerwiegenden Grund noch einen triftigen Kündigungsgrund dar.

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