D17d4 - Welches Verfahren ist für Streiks vorgesehen?

Vor jedem Streik müssen kollektive Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen sowie Streitigkeiten im Zusammenhang mit Tarifverträgen zwingend von der erstbetreibenden Partei (grundsätzlich von der Arbeitnehmergewerkschaft) vor die Nationale Schlichtungsstelle gebracht werden.

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