D17d3 - Dürfen die Arbeitnehmer während der Gültigkeitsdauer eines Tarifvertrags streiken?

Nein.

Während der Dauer der Gültigkeit eines Tarifvertrags oder einer nachgeordneten Vereinbarung verzichten die Parteien auf alle Handlungen, die seine bzw. ihre pflichtgetreue Erfüllung in Frage stellen könnten, zum Beispiel auf einen Streik.

Man spricht hier von einer Friedenspflicht während der Gültigkeitsdauer des Tarifvertrags.

Ein Streik ist somit erst möglich, wenn der Tarifvertrag aufgekündigt wurde oder endet, sei es, weil er ausgelaufen oder kein Tarifvertrag mehr anwendbar ist.

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