Ja.
Das Streikrecht ist ein Grundrecht jedes Arbeitnehmers, das in der Verfassung und internationalen Abkommen verankert ist.
Das Streikrecht in Luxemburg ist jedoch streng geregelt.
So muss vor jedem Streik die Nationale Schlichtungsstelle (Office National de Conciliation - ONC) angerufen werden.
Erbringt ein Arbeitnehmer aufgrund eines rechtmäßig beschlossenen Streiks keine Arbeitsleistung, stellt dies weder einen schwerwiegenden Grund noch einen triftigen Kündigungsgrund dar.