Begriffsbestimmungen
Ein Streik ist eine kollektive, abgestimmte Arbeitsniederlegung (im Allgemeinen mit Ankündigung und für eine bestimmte Dauer) durch die Arbeitnehmer, die darauf abzielt, den Arbeitgeber zu veranlassen, ihre arbeitsbezogenen Forderungen zu erfüllen.
Die Nichtwiederaufnahme der Arbeit nach einer von einem Gleichstellungsbeauftragten einberufenen Versammlung ist nicht als echter Streik zu betrachten, weil es sich nicht um eine kollektive und abgestimmte Arbeitsniederlegung handelt.