Um als Gewerkschaft mit allgemeiner nationaler Tariffähigkeit oder als Gewerkschaft mit sektorieller Tariffähigkeit anerkannt werden zu können, ist die betreffende Gewerkschaft dazu verpflichtet, unter Vorlage der entsprechenden Dokumente einen begründeten Antrag beim Minister für Arbeit einzureichen.
Entscheidungen über den Entzug der Anerkennung als Gewerkschaft mit allgemeiner nationaler Tariffähigkeit oder als Gewerkschaft mit sektorieller Tariffähigkeit werden vom Minister gestützt auf einen umfassenden Bericht des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts getroffen.
Eine Entscheidung über den Entzug der Anerkennung als Gewerkschaft mit allgemeiner nationaler Tariffähigkeit oder als Gewerkschaft mit sektorieller Tariffähigkeit wird vom Minister getroffen, nachdem eine Gewerkschaft, die ein konkret vorliegendes und aktuell bestehendes Interesse nachweist, einen entsprechenden Antrag gestellt hat.