Alle Anträge und Entscheidungen im Zusammenhang mit den Tarifverhandlungen und dem Verfahren vor der Nationalen Schlichtungsstelle müssen per Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden.
Jede andere Form der Zustellung ist zwar zulässig, in diesen Fällen obliegt dem Absender jedoch die Beweispflicht für den Erhalt des Schreibens durch den Empfänger.