D17c40 - Wie läuft ein Schlichtungsverfahren ab?

Wenn das Scheitern des Schlichtungsverfahrens festgestellt wird, hat jede Gruppe der paritätischen Kommission die Möglichkeit, sich innerhalb von 2 Wochen an den Minister für Arbeit zu wenden und ihn um die Benennung eines Schiedsrichters zu ersuchen. Der Minister schlägt den Parteien innerhalb von 2 Wochen nach seiner Anrufung einen Schiedsrichter vor.

Die Parteien müssen sich innerhalb von 2 Wochen zu diesem Vorschlag äußern.

Mit der Zustimmung zu dem Schiedsrichter erkennen beide Parteien automatisch den Schiedsspruch dieses Schiedsrichters an. Der Schiedsspruch wird wie der Abschluss eines Tarifvertrags gewertet.

Um seine Aufgabe zu erfüllen, nimmt der Schiedsrichter alle Beratungen in Anspruch und führt alle Untersuchungen durch, die er für notwendig erachtet.

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