D17c38 - Wie läuft das Verfahren im Fall eines Antrags auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags ab?

Jeder Tarifvertrag kann für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer des betroffenen Berufszweigs, Tätigkeitsbereichs, Wirtschaftssektors oder der betroffenen Branche für allgemeinverbindlich erklärt werden.

Die Allgemeinverbindlicherklärung muss den Anwendungsbereich des Tarifvertrags genau bestimmen.

Der Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung ist an den Minister für Arbeit zu richten, und zwar:

  • entweder durch den Arbeitgeberverband des betroffenen Sektors oder
  • durch eine Gewerkschaft mit allgemeiner nationaler Tariffähigkeit oder
  • durch eine Gewerkschaft, die über die Tariffähigkeit in einem besonders wichtigen Sektor der luxemburgischen Wirtschaft verfügt, sofern dieser Sektor von dem Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung betroffen ist.

Die Allgemeinverbindlicherklärung erfolgt durch großherzogliche Verordnung auf der Grundlage eines gemeinsamen Vorschlags der beiden Gruppen von Beisitzern in der paritätischen Kommission, nachdem die Berufskammern um ihre Stellungnahme gebeten wurden. Die Berufskammern müssen innerhalb einer Frist von einem Monat nach der Bitte um Stellungnahme Stellung nehmen.

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